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   OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02   

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https://dejure.org/2004,11387
OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02 (https://dejure.org/2004,11387)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 WF 365/02 (https://dejure.org/2004,11387)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 WF 365/02 (https://dejure.org/2004,11387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 1, 2
    Leistungsunfähigkeit des gegenüber einem minderjährigen nichtehelichen Kind zum Unterhalt Verpflichteten wegen einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1110
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; Senatsurteil vom 16.10.2003 = NJW-RR 2004, 76 ; FA-FamR/Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6. Kap. Rdn. 173).

    Die für den Unterhaltsanspruch in § 1603 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird nicht allein durch sein tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1998, 357, 359; FamRZ 1994, 372 ff.).

    Insbesondere im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern ist es dem Unterhaltspflichtigen auch zuzumuten, in Ermangelung anderer Arbeiten Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten zu suchen (BGH, FamRZ 1994, 372 ff.; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 924 ).

    Es wird ihm ein entsprechendes Einkommen fiktiv zugerechnet (BGH FamRZ 1994, 372 ), und zwar sowohl für die Bedarfsbemessung als auch für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit.

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Die für den Unterhaltsanspruch in § 1603 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird nicht allein durch sein tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1998, 357, 359; FamRZ 1994, 372 ff.).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers auch nur ernsthaft in Betracht kommt, und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (vgl. BGH, NJW 1988, 266, 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, 636, 637).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Reichen seine Auskünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen und eine ihm mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH, FamRZ 1985, 158, 159 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Die Höhe der fiktiven Einkünfte kann im allgemeinen nur im Wege einer Schätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden (BGH FamRZ 1986, 885 ).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80

    Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Ortswechsel vorzunehmen wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1993, 1304; FamRZ 1980, 1113,1114).
  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 49/92

    Bemessung des Unterhalts bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Ortswechsel vorzunehmen wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1993, 1304; FamRZ 1980, 1113,1114).
  • OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03

    Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; Senatsurteil vom 16.10.2003 = NJW-RR 2004, 76 ; FA-FamR/Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6. Kap. Rdn. 173).
  • OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01

    Geschütztes Vertrauen für Einbiegenden in eine Vorfahrtstrasse; Haftungsverteilug

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Die Entscheidung des Beklagten, an einer vom Arbeitsamt angebotenen Maßnahme teilzunehmen, um auf diese Weise seine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523 ; OLG Köln, OLGR 2002, 58).
  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers auch nur ernsthaft in Betracht kommt, und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (vgl. BGH, NJW 1988, 266, 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, 636, 637).
  • OLG Hamburg, 04.11.1983 - 16 WF 78/83

    Minderjährige Kinder; Gesteigerte elterliche Unterhaltspflicht;

  • OLG Jena, 15.12.1998 - WF 87/98
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